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  1. Katastrophenschutz
 Der Katastrophenschutz

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) e.V. ist die Nationale Gesellschaft des weltweit tätigen Roten Kreuzes auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und freiwillige Hilfsgesellschaft der deutschen Behörden im humanitären Bereich. Es beachtet die Grundsätze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Näheres ist im "Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz und andere freiwillige Hilfsgesellschaften im Sinne der Genfer Rotkreuzabkommen" niedergeschrieben. Der Bundestag hat dieses Gesetz am 5. Dezember 2008 beschlossen.

Das DRK ist der stärkste Partner im Bevölkerungsschutz. Für Großschadenslagen und Katastrophenfälle, bei denen es eine Vielzahl von Verletzten und Betroffenen gibt, hält das DRK örtliche und überörtliche Katastrophenschutzreserven bereit.

Auch wenn der Katastrophenschutz in erster Linie Aufgabe der einzelnen Bundesländer ist, so kann nur durch das bürgerschaftliche Engagement unserer ehrenamtlichen Helfer der Schutz der Mitbürger im Saarland gewährleistet werden. In den letzten Jahren hat sich der Bund mehr und mehr aus den Aufgaben des Zivilschutzes zurückgezogen. Hierzu wurden neue Konzepte erstellt, die heute in die Gestellung einer Medical Task Force münden.

 

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